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Bürgerblock: Rad- und Gehweg an Sölder Straße birgt erhebliche Gefahren

Nach Ansicht des Bürgerblocks stellt der Rad- und  Gehweg  an der Sölder Straße insbesondere bei Nässe eine gGefahrenquelle dar. (Foto: Peter Gräber)
Nach Ansicht des Bürgerblocks stellt der Rad- und Gehweg an der Sölder Straße wegen seiner Unebenheiten insbesondere bei Nässe eine erhebliche Gefahrenquelle dar. (Foto: Peter Gräber)

Den Sturz eines Schülers mit seinem Fahrrad auf der Holzwickeder Straße nimmt der Bürgerblock zum Anlass, um auf weitere Gefahrenstellen im Gemeindegebiet aufmerksam zu machen. Als ein besonders eklatantes Beispiel nennt Heinrich Schlinkmann die Sölder Straße zwischen der Ortsausfahrt in Richtung Dortmund-Sölde und der Landskroner Straße. „Bis zum Beginn der Bebauung darf dort Tempo 70 gefahren werden“, sagt Bürgerblock-Sprecher Heinrich Schlinkmann. „Dabei lässt der Stra0enquerschnitt diese Geschwindigkeit, insbesondere im Begegnungsverkehr, gar nicht. Abgefahrene Spiegel und andere Autoteile am Wegesrand zeugen davon, dass es hier immer wieder zu Kollisionen kommt.“ Um diese zu vermeiden, weichen viele Autofahrer auf den Geh- und Radweg aus, so dass sich dort schon eine deutlich sichtbare Fahrrinne gebildet habe.

Forderung nach mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer

Der Bürgerblock fordert deshalb unverzügliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Fußgänger und Radfahrer. „Diese Maßnahmen sind schon deshalb geboten“, so Schlinkmann weiter, „da die Sölder Straße von vielen, nach Holzwickede einpendelnden Schülern genutzt wird und es auch deshalb verantwortungslos wäre, den Straßenzustand weiterhin zu tolerieren.“

Thomas Wolter, der Vorsitzende des Bürgerblocks, hat am Donnerstag (8.1.) in einer Eingabe an die Verwaltung, um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 31. Januar gebeten. Im Namen der Anwohner weist Wolter den Leiter der Technischen Dienste, Jens-Uwe Schmiedgen, auf die erheblichen Niveauunterschiede auf den Rad- und Gehweg an der Sölder Straße hin. Insbesondere bei der aktuellen Wetterlage „bilden sich Pfützen, die zum Teil überfrieren und ein gefahrloses Passieren des Fußweges nicht gefahrlos ermöglichen“. Da der Rad- und Fußweg als Ausweichmöglichkeit für den Personen- und Schwerlastverkehr genutzt werde, seien die „Pflastersteine abgesackt“. Die Unebenheiten stellen insbesondere für ältere Menschen „auch bei trockener Wetterlage ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar“.

Wolter erinnert die Verwaltung daran, dass für die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig ist  und sie deshalb eine Gefahrvermeidungs- und Gefahrabwehrpflicht hat. Verletzt sie diese  Pflicht schuldhaft und kommt dadurch eine Person zu Schaden, kann sie auch haftbar gemacht werden.

Gemeinde hat Verkehrssicherungspflicht und ist haftbar

Als Verkehrssicherungspflichtiger habe die Gemeinde „die Gehwege regelmäßig zu kontrollieren und entsprechend instand zu halten sind“, erinnert Thomas Wolter. Außerdem habe die Gemeinde als solche „einen hinreichend sicheren Zustand des Fußweges herbeizuführen und zu erhalten und in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen im Einzelfall alle Gefahren auszuräumen“.

Der Bürgerblock bittet die Verwaltung deshalb um Überprüfung und erwartet eine schriftliche Stellungnahme bis zum 31.1.2015.

Bürgerblock, Rad- und Gehweg, Södler Straße


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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