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Erster Beigeordneter der Gemeinde Holzwickede: Bernd Kasischke. Foto: P. Gräber - Emscherblog)

Bürgerbegehren „Pro Park“: Städte- und Gemeindebund erstellt Rechtsgutachten

Neuer 1. Beigeordneter der Gemeinde Holzwickede: Bernd Kasischke. Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)
1. Beigeordneter der Gemeinde: Bernd Kasischke. Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Die Initiative „Pro Park“ möchte mit einem Bürgerbegehren verhindern, dass eine Kindertagesstätte in dem dafür vorgesehenen Baufeld im Emscherpark errichtet werden kann. Die Frage, ob ein solches Bürgerbegehren – neben weiteren formalen Voraussetzungen –  überhaupt rechtlich zulässig wäre, lässt die Gemeinde gerade durch den Städte- und Gemeindebund prüfen. „Mit dem Ergebnis dieser Prüfung rechnen wir nächste Woche“, sagt Bernd Kasischke, Beigeordneter der Gemeinde Holzwickede.

Die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Bürgerbegehrens „ist eine sehr komplexe Materie“ und in den Kommentaren zur Gemeindeordnung „nicht eindeutig beantwortet“, nennt der Beigeordnete den Grund dafür, warum er das Gutachten beim Städte- und Gemeindebund einholen lässt.

In dem Schreiben eines Holzwickeder Bürgers an die Bürgermeisterin ist richtigerweise darauf hingewiesen worden, dass gegen einen bestehenden Bebauungsplan und Baurecht kein Bürgerbegehren zulässig ist. „Auch § 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung für NRW ist korrekt zitiert“, so Bernd Kasischke. „Aber es ist eben auch eine Ausnahme dort genannt.“ Diese betreffe die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Der Kita-Standort im Emscherpark liege zwar innerhalb des gültigen Bebauungsplanes 8a, doch es gebe eben auch noch kein Baurecht dort. Insbesondere wegen der Erschließung sei noch ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan notwendig. „Deshalb tendiere ich dazu, ein Bürgerbegehren als zulässig anzusehen“, meint Kasischke. 

Frage der Zulässigkeit ist kompliziert

Um endgültig Klarheit in dieser Frage zu erhalten, hat der Beigeordnete beim Städte- und Gemeindebund angefragt.

Die „Pro Park“ lässt sich nach eigenem Bekunden in dieser Frage vom Verein Mehr Demokratie e.V. in Köln beraten und hat heute auch schon dort angefragt. Thorsten Sterk vom Verein Mehr Demokratie kann indes keine abschließende Einschätzung abgeben, ohne detaillierte Informationen zum Stand des konkreten Verfahrens zu haben.

Grundsätzlich erklärte der Experte für Bürgerbegehren jedoch: „Ein Bürgerbegehren ist dann unzulässig, wenn es konkret den Bebauungsplan angreift. Ein Bürgerbegehren zu einer Standort-Entscheidung wäre zulässig, solange die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist.“

Auf seiner Internetseite nimmt der Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, Bürger bei der Durchführung von Bürgerbegehren zu beraten und zu unterstützen, noch etwas konkreter zu den Themenausschlüssen von Bürgerbegehren Stellung.

In NRW verbiete die Gemeindeordnung „ausdrücklich u.a. Initiativen zu Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind. (…) Ausgeschlossen sind außerdem Bürgerentscheide über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Hierunter fällt etwa der Bau neuer Einkaufszentren.“

Einreichungsfrist entscheidend 

Weiter heißt es dann: „Begründet wird der Ausschluss solcher Themen vom Bürgerentscheid damit, dass die Bürger ja bereits per Anhörungsverfahren an der Planung beteiligt seien und sich mit einem Bürgerentscheid ja selbst Konkurrenz machen und eventuell in Widerspruch zu sich selbst geraten würden.“

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet letztlich der Gemeinderat. Neben den rechtlichen sind auch einige formale Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Zu den wichtigsten gehört, dass ein sogenanntes Einleitungsquorum erfüllt sein muss. Dazu müssen mindestens neun Prozent aller bei einer Kommunalwahl in Holzwickede wahlberechtigten Bürger per Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützen. Für den anschließenden Bürgerentscheid sind die Hürden noch höher: Dazu müssen dann 20 Prozent aller in Holzwickede wahlberechtigten Bürger zustimmen.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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