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Besonders schwerer Diebstahl: Angeklagter schwänzt Verhandlung

Wer zu seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht in Unna nicht freiwillig erscheint, der wird beim nächsten Mal eben von der Polizei abgeholt und zwangsweise vorgeführt. Diese Erfahrung wird jetzt auch ein 24-jähriger Mann aus Hamm machen, der sich heute wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall auf der Anklagebank in Unna zu verantworten gehabt hätte – wenn er denn erschienen wäre.

Was dem Angeklagten vorgeworfen wird: Der 24-Jährige soll am 11. August 2014 im Logistik-Ausbildungs-Zentrum in Holzwickede aus einer Lagerhalle eine verschlossene Geldkassette mit 300 Euro gestohlen haben. In das Logistik-Ausbildungs-Zentrum nach Holzwickede war der Hammer gekommen, weil ihn die Arbeitsagentur zu einer Qualifizierungsmaßnahme dorthin geschickt hatte.

Zwei Vorbelastungen weist die Vita des Angeklagten bereits auf: Ein Verfahren wegen Unterschlagung wurde nach dem Jugendstrafrecht eingestellt. In einem zweiten wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Statt der geplanten beruflichen Qualifikation, könnte nun dem Lebenslauf des 24-Jährigen noch eine weitere Vorstrafe hinzugefügt werden.

Ob es dazu kommt, wird sich zeigen, wenn Richter Jörg Granseuer den neuen Verhandlungstermin festgelegt hat.

Diebnstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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