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BAföG-Leistungen bereits jetzt beim Kreis beantragen

BAföG-Leistungen für Schüler sollten bereits jetzt beim Kreis beantragt werden, auch wenn die Ausbildung erst im August bzw. September beginnt. Dieser Tipp gilt vor allem für die, die das Geld zur Absicherung des Lebensunterhaltes einplanen.

„Erfahrungsgemäß kann es durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge bei der Bewilligung zu Verzögerungen kommen. Und wer BAföG erst nach dem Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren“, betont Maik Hahne vom Amt für Ausbildungsförderung.

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht zwar mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, desto schneller können auch die Leistungen bewilligt werden.

Nähere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen, Ansprechpartner und Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung des Kreises Unna gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff: BAföG).

Der BAföG-Antrag kann auch unter www.bafoeg-online.nrw.de ausgefüllt und dem Amt für Ausbildungsförderung übermittelt werden. Unbedingt beachten: Die Antragstellung gilt erst mit Eingang des Antrags per E-Mail, Fax oder per Post. (PK | PKU)

BAFÖG

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