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Auszubildende greift in Trinkgeldkasse: Selbstanzeige endet vor Gericht

Zu 50 Stunden Freizeitarbeit und der Teilnahme an einem Kursabend „Spielregeln für Jugendliche“ verurteilte Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus heute eine 18-jährige Auszubildende wegen Diebstahls.

Die Auszubildende hatte Ende Januar 2017 in die Trinkgeldkasse ihres Ausbildungsbetriebes, einer Fleischerei in der Nordstraße, gegriffen und insgesamt 1.000 Euro gestohlen. Ein Haufen Geld, der von ihren Kolleginnen und Kollegen gesammelt worden war, um gemeinsam einen Betriebsausflug zu unternehmen.

Dass die Tat schnell auffallen würde, war absehbar. Dennoch hätte die 18-Jährige bleiben und ihre Ausbildung beenden dürfen. Doch der kollegiale Druck wurde für die Auszubildende wohl zu groß. „Alle waren sauer auf mich“, erklärte die Angeklagte der Richterin heute auf Nachfrage, weshalb sie nicht in dem Betrieb bleiben wollte. Die Auszubildende unterzeichnete deshalb einen Aufhebungsvertrag und verpflichtete sich darin, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Ihr Arbeitgeber verzichtete auf eine Anzeige. Doch die 18-Jährige wollte wohl ihre Gewissen erleichtern und erstattet schließlich Selbstanzeige bei der Polizei.

Auf der Anklagebank räumte sie den Diebstahl unumwunden ein. Ihr Motiv: Sie war dabei, ihren ersten eigenen Hausstand zu gründen. Transportkosten für den Umzug, die ersten Mieten, neue Möbel – alles das hatte zu Schulden und Geldnot geführt, die sie schließlich zur Diebin werden ließ.

Für die 18-Jährige spricht, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass sie geständig ist und bereits wieder 400 Euro zurückgezahlt hat. „Ein ganz großes Plus“ erkennt die Richterin darin, dass sich die 18-Jährige nach Aufgabe ihrer alten Ausbildungsstelle Gedanken gemacht hat und innerhalb einer Woche eine neue Lehrstelle gesucht hat und die neu Ausbildung auch angetreten ist.

Jugendstrafrecht greift

Volljährige Jugendliche mit Schulabschluss, einer eigenen Wohnung und einem Ausbildungsplatz fallen normalerweise unter das Erwachsenenstrafrecht. Im Fall der 18-Jährigen sieht Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus das jedoch anders. Die Angeklagte kommt aus schwierigen familiären Verhältnissen, ihre „Verselbstständigung ist nicht so ganz freiwillig“ erfolgt, ebenso der Umzug in ihre erste eigene Wohnung. Außerdem sei ihre Straftat typisch „jugendtümlich“:  Jeder vernünftige Mensch musste davon ausgehen, dass die Tat sofort auffällt. Doch über Konsequenzen habe sich die Angeklagte gar keine Gedanken gemacht, was eben für eine gewisse Unreife und Entwicklungsverzögerung spreche.

Solche Taten kann ich gar nicht ausstehen, wenn man Klassenkameraden, Kollegen oder Freunde beklaut. Dafür gibt es den Begriff Kollegenschwein.“

Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus

Gegen die Angeklagte spricht allerdings, dass sie schon einmal einschlägig vorbestraft ist. Dennoch zeigte sich die Richterin zuversichtlich, dass ihr Urteil der Angeklagten eine Lehre sein wird. „Solche Taten kann ich gar nicht ausstehen, wenn man Klassenkameraden, Kollegen oder Freunde beklaut. Dafür gibt es den Begriff Kollegenschwein“, gab Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus der 18-Jährigen zum Abschied mit auf den Weg. „Wer so etwas macht, der zerstört das Vertrauen.  Und das ist ganz schlecht, wie Sie ja auch selbst gemerkt haben. Wenn Sie hier rausgehen, muss Ihnen klar sein: So einen Mist dürfen Sie nie wieder machen.“

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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