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Arztbesuch statt Schadensregulierung: Rentner wegen Fahrerflucht verurteilt

Beim Einparken mit seinem Pkw Ford in eine Parkbucht Am Markt in Holzwickede beschädigte der 66-jährige Dortmunder am 17. Juni vorigen Jahres ein parkendes Fahrzeug. Obwohl er den Schaden bemerkt haben musste, parkte der Rentner sein Fahrzeug noch einmal um und ging dann zu seinem Hausarzt, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Der war beträchtlich und belief sich auf rund 2.400 Euro.

Als er von seinem Arztbesuch zurückkam, wartete schon der Geschädigte am Fahrzeug des Rentners  Die zwischenzeitlich alarmierte Polizei protokolliert den Unfall  – und das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nahm seinen Lauf. Heute (31.3.) nun fand sich der Rentner auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna wieder.

Hustenanfall als Entschuldigung

Er habe einen Hustenanfall gehabt und deshalb den Unfall nicht bemerkt, erklärte er Richter Christian Johann. Doch der hielt dem Rentner ein Gutachten entgegen, wonach der 66-Jährige den Unfall sehr wohl bemerkt haben musste. Seinen Führerschein hätte der Angeklagte ohnehin längst abgeben müssen. Doch auch das hatte er versäumt.  Immerhin war der 66-Jährige so schlau, auf Befragen durch den Staatsanwalt anzugeben, dass er sich nicht mehr hinters Steuer eines Autos gesetzt habe, seit er aufgefordert worden war, seinen Führerschein abzuliefern. Sonst hätte er sich noch zusätzlich strafbar gemacht.

Den Führerschein musste der Angeklagte gleich an Ort und Stelle dem Richter übergeben.  Pech: Durch sein eigenes Versäumnis bekommt er die Fahrerlaubnis nun auch erst später wieder – wenn überhaupt noch einmal. Denn bei vorsätzlicher Fahrerflucht sieht der Gesetzgeber den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Richter Christian Johann konnte angesichts der Sachlage auch keine mildernden Umstände erkennen und verhängte eine Sperre von insgesamt neun Monaten bis zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Frühestens in sechs Monaten kann der Rentner nun eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Ob er dazu noch andere Auflagen erfüllen muss oder sogar eine ganz neue Führerscheinprüfung ablegen muss –  darüber entscheidet dann das Straßenverkehrsamt Dortmund. Außerdem muss der Rentner, der von Grundsicherung lebt,  eine Geldstrafe in Höhe von  30 Tagessätzen a‘ zehn Euro in Raten abstottern und die Kosten des Verfahrens tragen.

Unerlaubtes Entfernen


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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