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22-Jähriger versucht sich als Geldeintreiber: Beleidigung und Nötigung

Dem Klischee eines harten Geldeintreibers entspricht er nun wirklich nicht. Eher würde der 22-jährige Neusser noch als Pennäler durchgehen. Doch vor dem Amtsgericht Unna hatte sich der junge Mann am Donnerstag wegen Beleidigung und Nötigung zu verantworten, weil er im Auftrag seines Vaters von einem Holzwickeder Architekten 7.000 Euro eintreiben wollte.

Dem 22-Jährigen, der im November vorigen Jahres mit einem Bekannten im Büro des Holzwickeder Architekten auftauchte, gelang es immerhin so viel Druck bei seinem Auftritt zu machen, dass der Architekt sich bedroht fühlte und die Polizei rief. Bevor die auftauchte, hatte sich der Angeklagte mit seinem Bekannten jedoch schon wieder abgesetzt.

Woher die Forderung in welche Höhe genau rührte, ist ziemlich kompliziert und war selbst von den Beteiligten nicht umfassend darzulegen in der Verhandlung  am Donnerstag. Der Angeklagte ist der Sohn eines selbstständigen Unternehmers, der zusammen mit einem Gartenbauer ein Bauvorhaben erledigt hatte. Aus dieser Zusammenarbeit resultierenden Forderungen in strittiger Höhe, die der Angeklagte nun im Auftrag seines Vaters bei dem Architekten eintreiben wollte.

„Hurensohn“ sollte seine „Frau verkaufen“

Der Besuch des jungen Mannes im Büro des Architekten in Holzwickede eskalierte seinerzeit und der Angeklagte trat recht massiv auf: Er soll den Architekten als „Hurensohn“ bezeichnet und ihn aufgefordert haben, seine Frau zu verkaufen, wenn er seine Schulden nicht zahlen könne. Nachdem der junge Mann zweimal heftig mit der Hand auf den Schreibtisch geschlagen hatte, wurde es dem Holzwickeder zu bunt und er rief die Polizei. Der Bekannte konnte den Angeklagten schließlich beruhigen. Gemeinsam verließen sie das Büro, wobei der 22-Jährige dem Architekten drohte, er werde ihm den Arm brechen, wenn er wiederkomme.

Vor Gericht räumte der Angeklagte den Sachverhalt im Prinzip ein, stellte sein Auftreten aber als weniger dramatisch dar. Immerhin räumte er ein: Er könne verstehen, dass der Architekt Angst bekommen habe. „Ich habe ihn auch eine Woche später angerufen und mich dafür entschuldigt“, so er 22-Jährige. Noch ein paar Tage später habe den Architekten dann auch auf einer Baustelle getroffen: „Da habe ich mich noch einmal persönlich bei ihm entschuldigt. Wir haben uns inzwischen auch finanziell geeinigt“, erklärte der Angeklagte.

Verfahren gegen Geldbuße von 300 Euro eingestellt

Richter Christian Johann ließ sich auch noch einmal von dem Architekten im Zeugenstand schildern, wie er den Auftritt des Angeklagten im November erlebt hat. Ganz so harmlos schien der Besuch tatsächlich nicht gewesen zu sein: „Die ersten zwei oder drei Tage hatte ich schon Bedenken, dass mir jemand auflauern könnte, wenn ich spät abends als Letzter aus dem Büro nach Hause gegangen bin.“, meinte der Architekt mit Blick auf den Angeklagten.

Doch der Holzwickeder erklärte auch, inzwischen keinerlei Belastung mehr zu spüren und auch kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung zu haben. Zumal sich alle Beteiligten inzwischen auch finanziell geeinigt hätten.

Angesichts dieser Entwicklung stellte Richter Christian Johann das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro an die Kindernothilfe ein.

 

Beleidgung, Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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