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22-Jähriger bremst BMW aus: 500 Euro Geldstrafe und fünf Monate Fahrverbot

Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs hatte sich heute ein 22 Jahre alter Angeklagter aus Kamen vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten. Die Anklage wirft dem jungen Mann vor, am 31. April des Jahres in einem Baustellenbereich auf der B 1/A 44 in Höhe Holzwickede durch einen abrupten Fahrbahnwechsel einen nachfolgenden BMW zum Ausweichen  genötigt zu haben. Dabei kollidierte der BMM mit einem weiteren unbeteiligten Fahrzeug. Es entstand ein Sachschaden von rd. 3 000 Euro.

Was der Angeklagte, der sich noch in der Ausbildung bei einem Sicherheitsdienst befindet, zu seiner Verteidigung anführte, hörte sich nach einem traurigen „Klassiker“ auf Deutschlands Autobahnen an. Der 22-Jährige will am Tattag mit seinem Dienstwagen, einem Ford Fiesta, auf der B1 von der Arbeit auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein, als sich von hinten ein BMW mit sehr hoher Geschwindigkeit und Lichthupe näherte. Als er nicht sofort auf die rechte Fahrspur wechselte, überholte der BMW ihn rechts – und war weg. Etwas traf man sich dann in einem Baustellenbereich, wo Tempo 80 galt, wieder. Der Angeklagte wieder auf der linken Spur, der BMW auf der rechten.

Lichthupe und Mittelfinger

Als er auf gleicher Höhe mit dem BMW war, so der Angeklagte, habe der Fahrer ihm „den Mittelfinger gezeigt“. Schlimmer noch: Als er den BMW überholen und auf die rechte Spur wechseln wollte, um nach etwa 600 Metern die Ausfahrt zu nehmen, wollte ihn der BMW-Fahrer nicht  einscheren lassen: „Er gab Gas, wenn ich beschleunigte und bremste, wenn ich langsamer wurde“, so der Angeklagte. Schließlich sei es ihm dann doch gelungen, sich vor den BMW zu setzen, um die Ausfahrt nach rechts zu nehmen. Dabei will der 22-Jährige den nachfolgenden BMW keinesfalls ausgebremst haben, seine „Bremse nur leicht angetippt“ haben. Dass der BMW nach seinem Spurwechsel mit einem unbeteiligten dritten Pkw kollidierte, erklärt der 22-Jährige so: „Es hatte noch genug Platz zum Bremsen, aber er wollte mich wohl wieder überholen.“  

Nach dem Zusammenstoß hielt der Angeklagte auch auf dem Standstreifen, lief zu den ebenfalls stehenden anderen Unfallbeteiligten und es entspann sich ein deutsch-türkisches Wortgefecht mit den Insassen des BMW. Seine Frage, ob er als Zeuge benötigt werde, sei dann von einem unbeteiligten Dritten verneint worden.“ Daraufhin bin ich dann nach Hause gefahren.“

Mehrere Zeugen schildern Geschehen anders

Pech nur für den Angeklagten: Gleich sechs Zeugen, darunter auch zwei unbeteiligte, die nicht in dem BMW saßen, schilderten das Geschehen, das zum Unfall führte etwas anders: Danach sei der 22-Jährige ziemlich aggressiv aufgetreten. So sagte etwa der Zeuge, dessen Pkw der BMW bei seinem Ausweichmanöver touchierte, aus, dass der Angeklagte ihm vor dem Unfall schon aufgefallen war, weil er relativ langsam  auf der linken Fahrspur neben dem BMW herfuhr „und wild gestikulierte“ . „Plötzlich gab der Fiesta dann Gas und zog ohne zu blinken nach rechts. Da passte kein Auto mehr dazwischen und der BMW musste stark abbremsen, sonst wäre er aufgefahren.“  Er selbst sei links vom BMW gefahren, der ihn dann mit dem linken hinteren Kotflügel vorn rechts erwischte.

Die Anklage sah den Vorwurf einer Gefährdung des Straßenverkehrs als erwiesen an und forderte für den 22-Jährigen, der bis dato nicht als Raser oder aggressiv im Straßenverkehr aufgefallen ist, eine Geldstrafe von 500 Euro sowie noch weitere acht Monate Fahrverbot, zusätzlich zu den sechs Monaten, in denen der 22-Jährige schon auf seinen Führerschein verzichten muss.

Sein Verteidiger bewerte die Fahrweise seines Mandanten zwar als grob verkehrswidrig, aber nach dem Vorgeplänkel nicht als rücksichtslos. Der BMW-Fahrer hätte langsamer fahren und noch bremsen können, um den Unfall zu vermeiden. Er plädierte auf Freispruch oder zumindest deutlich weniger langen Führerscheinentzug.

„Art Verkehrserziehung“ war „grob rücksichtslos“

Richterin Sarah Schlierkamp verurteilte den 22-Jährigen schließlich zu 500 Euro Geldstrafe und fünf Monaten Führerscheinentzug ohne Anrechnung der sechs Monate,in denen der Führerschein schon eingezogen worden ist. Gerade der Verlust der Fahrerlaubnis ist es, der den Angeklagten besonders trifft, wie er unter Tränen einräumte: Seine Mutter muss ihn täglich zu den verschiedenen Einsatzorten in seiner Ausbildung fahren, sonst verliert er seinen Job und auch seine sozialen Kontakte hätten abgenommen.

Doch Strafe muss sein: Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige keineswegs der besonnene Fahrer war, als der er sich heute vor Gericht darstellte. Dass die Stimmung sehr aufgeheizt war nach der Vorgeschichte auf der Autobahn, sei „lebensnah“. Der plötzliche Spurwechsel vor dem BMW sei dann auch wohl „eine Art Verkehrserziehung“ gewesen, „auf jeden Fall aber grob rücksichtslos“, so die Richterin weiter. „Wie sich gezeigt hat, haben Sie auch noch immer nicht verstanden, was alles bei einem solchen Verhalten passieren kann.“

Gefährdung Straßenverkehr


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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