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21-jährigen Schwarzfahrer zu 30 Stunden Sozialarbeit verurteilt

Weil er in der Zeit von 11. bis 26. September vorigen Jahres drei Mal auf der Fahrt von und nach Köln beim Schwarzfahren in der Bahn erwischt wurde, musste sich ein 21-jähriger Holzwickeder heute vor dem Amtsgericht in Unna verantworten.

Der 21-Jährige, der zurzeit arbeitslos ist, suchte erst gar nicht nach Ausreden auf der Anklagebank. „Ich gestehe die Taten ein“, räumte er auf Nachfrage ein. Sein Motiv: Er habe jeweils aus familiären Gründen dringend nach Köln gemusst, aber kein Fahrgeld gehabt. Eine Entschuldigung für das Erschleichen von Leistung ist das natürlich nicht. Zumal der junge Angeklagte auch schon mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten ist. Immerhin will der 21-Jährige sein soziales Leben ändern und „unbedingt  wieder Arbeit“ finden, am liebsten in einem Warenlager, um seiner „Mutter nicht weiter auf der Tasche liegen“ zu müssen, wie er vor Gericht erklärte.

Sein Geständnis und die Absicht, wieder einer geordneten Arbeit nachzugehen, wurden zugunsten des Angeklagten berücksichtigt. Zudem ist eine Reifeverzögerung bei dem 21-Jährigen nicht auszuschließen, weshalb der Richter ihn noch nach dem Jugendstrafrecht zu 30 Stunden sozialer Arbeit verurteilte.

Erschleichen von Leistung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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